Ludwig-Georgs-Gymnasium

Humanistisches Gymnasium in Darmstadt

Eltern am LGG

Ein herzliches Willkommen allen Eltern und Erziehungsberechtigten am LGG!

Was macht der Schulelternbeirat?

Als SEB-Vorstand vertreten wir die Schulelternschaft nach innen und außen. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung, nehmen an den Gesamtkonferenzen und Arbeitsgruppen teil, werden bei vielen Entscheidungen zur Gestaltung des Schulalltags angehört und bringen eigene Vorschläge bei der Schulleitung ein. Mit der Elternspende haben wir die Möglichkeit, Projekte und Veranstaltungen an der Schule zu fördern und zu initiieren.

Bei allem, was wir tun, sind wir auf Ihr Feedback, Ihre Vorschläge, Ihr Engagement und Ihre Offenheit angewiesen. Bei Fragen, Anregungen und Problemen sprechen Sie uns gerne direkt an oder kontaktieren uns über elternbeirat@lgg-darmstadt.de.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen eine lebendige Schulgemeinschaft zu gestalten!

Das sind wir:

  • Julia Frölicher (Vorsitzende)
  • Simone Michel (Stellvertretende Vorsitzende)
  • Stephan Kaczmarek (Kassenwart)
  • Barbara Bergmann (Beisitzende)
  • Christopher Heinzerling (Beisitzende)
  • Meike Landmann (Beisitzende)

Sitzungen

Jedes Schulhalbjahr beruft der SEB-Vorstand mindestens eine Sitzung des Schulelternbeirats ein. Dort informiert die Schulleitung über aktuelle Entwicklungen, und es werden die Anregungen der Schuleltern von allen gewählten Elternvertreter*innen der Schulklassen gemeinsam diskutiert. Das Protokoll wird in der Regel von einer Elternvertreterin oder einem Elternvertreter aus der 7. Klasse erstellt.

Elternspende

Mit der Elternspende, die in der Regel einmal im Jahr mittels Spendenaufruf eingesammelt wird, werden Projekte finanziert, die allen Schüler:innen zugutekommen. Regelmäßige Zuwendungen aus der Elternspende erhalten z.B. die Studienfahrten der Leistungskurse und Fachtutorien, Austauschprogramme für Schüler:innen, Wettbewerbe (z.B. Vorlesewettbewerb und Mathematikwettbewerb) und AGs. Wir freuen uns auch, dass wir die Teilnahme einer LGG-Gruppe am „Zehn-Freunde-Triathlon“ fördern konnten, genauso wie die „Bikeschool“ und den Einsatz von Patinnen und Paten aus den zehnten Klassen bei den Ausflügen der Fünftklässler. In Einzelfällen haben wir auch bedarfsbezogen die Hilfe durch die „Sherrif4Kids“ ermöglicht, die in Konfliktfällen innerhalb einer Klasse vermitteln können. In Zusammenarbeit mit dem Verein LGG fördern wir die bereits traditionelle Jazz-Combo-AG. Gemeinsam unterstützen wir auch die Erneuerung der Lizenzen für die Lernplattform „Navigium“ im Fach Latein, die von Lehrer- und Schülerseite sehr geschätzt wird. Wir fördern weiterhin den Erwerb zusätzlicher Spiel- und Sportgeräte für die bewegte Pause sowie die Organisation informativer und präventiver Veranstaltungen für Schüler*innen und Eltern. Wenn Sie oder Ihre Kinder hierzu Anregungen und Vorschläge haben, lassen Sie es uns gerne wissen.

Abend der Berufe

Im Rahmen der beruflichen Orientierung organisiert der Elternbeirat seit 2021 einmal pro Schuljahr einen “Abend der Berufe”, an dem Eltern in einem informellen Rahmen interessierten Schüler*innen ihren Beruf und ihren beruflichen Weg vorstellen und Fragen beantworten.

Elterncafé

Die Elternbeiräte der 6. Klasse organisieren traditionell die Bewirtung der Eltern der 5. Klasse im Anschluss an die Einschulungsfeier.

Gremien der Schule mit Elternbeteiligung (Statt “Aufgaben und Arbeitskreise”)

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt (“Schulische Gremien”).

Schulelternbeirat

Die gewählten Elternvertreter*innen bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertretung sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Wahlberechtigt sind die Klassenelternbeiräte.

Der Schulelternbeirat wird mindestens einmal im Schulhalbjahr einberufen. An den Sitzungen nimmt die Schulleitung teil und berichtet über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrkräfte oder Mitglieder der SV können bei Bedarf eingeladen werden.

Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen der Schulkonferenz zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote und zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat vom Kreis- und Stadtelternbeirat unterstützt.

Klassenelternbeirat

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren ein Elternteil als Klassenelternbeirat und einen Elternteil für die Stellvertretung. Dabei haben die Eltern einer Schülerin oder eines Schülers zusammen nur eine Stimme. Die Wahl erfolgt meist im Rahmen des ersten Elternabends einer neuen Klasse. In Schulformen von einjähriger Dauer beträgt die Amtszeit ein Jahr.

In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtern werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Den übrigen Lehrer*innen sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter steht die Teilnahme an den Versammlungen frei, einmal jährlich sollen sie daran teilnehmen. Die Klassenelternbeiräte laden zu den Versammlungen ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr, stattfinden. Vorab können die Eltern nach Punkten für die Tagesordnung befragt werden. Vorschläge für die Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Schulelternbeirates können während der Elternabende vorgeschlagen werden.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in dem Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler*innen (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben. Die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender, jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreter*innen der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern und der Schüler*innen. Die Vertreter*innen der Lehrer*innen wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte. Die Vertreter*innen der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft, die der Schüler*innen aus der Schülerschaft gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Schuljahre.

Einschulungsfeier am LGG

89 neue Sextanerinnen und Sextaner wurden heute am LGG im Rahmen eines feierlichen Programms aufgenommen. Trotz der kurzfristigen Änderung der Örtlichkeit (aufgrund der baulichen

Weiterlesen »