Sport als 5. Prüfungsfach im Abitur

Die Kursorganisation im Fach Sport berücksichtigt die Unterscheidung zwischen Einführungsphase (Jahrgang 11) und Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12/13). Die für die Jahrgangsstufe 11 angebotenen Kursprofile beziehen sich auf die Dauer eines Schuljahres, das Kursangebot in der Qualifikationsphase umfasst den Zeitraum von zwei Schuljahren – ein Wechsel des Fachlehrers bzw. des Sportkurses beim Übergang von der 12 in die 13 ist damit ausgeschlossen.

Im Bereich der Qualifikationsphase wird unterschieden zwischen den zwei- und den dreistündigen Sportkursen. Nur der Besuch eines drei Wochenstunden umfassenden Kurses berechtigt dazu, Sport als viertes oder fünftes Prüfungsfach im Abitur zu wählen. Der Entschluss, das Fach Sport nicht als Abiturfach zu wählen, berechtigt nicht zum Wechsel aus einem dreistündigen in einen zweistündigen Kurs.

Sport kann am LGG als dreistündiger Sportkurs belegt werden und somit im Abitur als 4. oder 5. Prüfungsfach gewählt werden:

Allgemein

    1. und 2. Prüfung (schriftliche Prüfung): Leistungskurse
    1. Prüfung (schriftliche Prüfung): Grundkurs
    1. Prüfung (mündliche Prüfung): Grundkurs
    1. Prüfung (mündliche Prüfung oder Präsentation oder Besondere Lernleistung): Grundkurs

Bei der Wahl sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

Verpflichtend sind: Deutsch und Mathematik und entweder eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik.

Die Prüfungsfächer 1 bis 3 müssen aus zwei Aufgabenfeldern stammen. Sport gilt dabei nicht als eigenes Aufgabenfeld!

Die Prüfungsfächer müssen von 11.1 bis 13.2 erfolgreich belegt worden sein.

Aufgabenfelder

Zu welchem Aufgabenfeld gehört welches Fach?

Die Unterrichtsfächer sind in Aufgabenfelder gegliedert. Diese Einteilung ist wichtig für die Einbringung von Kursergebnissen in die Gesamtwertung des Abiturs und für die Wahl von Prüfungsfächern.

Aufgabenfeld I: Sprachlich-literarisch-künstlerisch

Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Darstellendes Spiel

Aufgabenfeld II: Gesellschaftswissenschaftlich

Politik und Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religon, Ethik, Philosophie

Aufgabenfeld III: Mathematisch-naturwissenschaftlich

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik

Sport: Sport

Sport kann nur dann als Fach der Abiturprüfung nach § 25 Abs. 3 gewählt werden, wenn es während der gesamten Qualifikationsphase dreistündig unterrichtet wurde. Die Addition einer einstündigen Theoriestunde mit einem zweistündigen Sportkurs ist dabei ausgeschlossen.

Der sportpraktische Teil der Prüfung besteht im 4. und 5. Abiturprüfungsfach aus einer Leistungsüberprüfung mit Inhalten aus den in der Qualifikationsphase schwerpunktmäßig betriebenen Sportarten eines Bewegungsfeldes nach Wahl der Schülerin/des Schülers.

Für die schwerpunktmäßig betriebenen Sportarten, die Gegenstand der Abiturprüfung sind, ist Folgendes zu beachten:

  • Diese Sportarten sind im Unterricht der Qualifikationsphase hinsichtlich des zeitlichen Umfangs und des Vertiefungsgrades so zu thematisieren, dass alle Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe des Prüflings grundsätzlich im Unterricht die Voraussetzungen erwerben können, die Mindestanforderungen für eine ausreichende Bewertung zu erfüllen.
  • In der jeweiligen Lerngruppe des Prüflings können im Grundkursfach Sportarten aus maximal drei, im Leistungskursfach Sportarten aus maximal vier Bewegungsfeldern Gegenstand der Abiturprüfung sein.
  • Im Bewegungsfeld „Spielen“ können in der Lerngruppe des Prüflings maximal drei Sportspiele Gegenstand der Abiturprüfung sein.

Bewegungsfelder am LGG

1. Laufen-Springen-Werfen:

  • Leichtathletik (Dreikampf)

2. Bewegen im Wasser:

  • Sportschwimmen (Leistung und Technik)
  • Rettungsschwimmen

3. Bewegen an und mit Geräten:

  • Gerätturnen
  • Trampolin
  • RSG
  • Partner- und Gruppenakrobatik

4. Mit/Gegen Partner Kämpfen:

  • Judo

5. Spielen

  • Zielschussspiele: Handball, Fußball, Basketball, Hockey
  • Mehrkontakt-Rückschlagspiel Volleyball
  • Einkontakt-Rückschlagspiele Badminton, Tennis, Tischtennis

Notenerwartung

Für gute bis sehr gute Noten ist es angebracht, sich intensiv mit den Prüfungssportarten auseinanderzusetzen (Vereinstraining, Zusatzeinheiten, AG usw.).

Zulassung

Sport als Prüfungsfach kann i.d.R. nur wählen, wer vom Unterricht in den besuchten Kursen nicht teilweise befreit war (VOGO § 26).

Bitte beachten!

Sport birgt immer ein Verletzungsrisiko. Es kann also sein, man ist im Vorfeld des Abiturs verletzt und kann sich nicht optimal vorbereiten -> Prüfungsergebnis nicht optimal. Es kann auch passieren, dass man sich in der Prüfung verletzt oder aufgrund von Krankheit (die nach der Meldung zum Abitur eintritt) nicht antreten kann. Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus Verletzungsgründen den sportpraktischen Prüfungsteil oder Anteile des sportpraktischen Prüfungsteils im Rahmen der besonderen Fachprüfung nicht abschließen, so ist eine zusätzliche mündliche Ersatzprüfung vorzusehen, die sich inhaltlich auf den vorgesehenen sportpraktischen Prüfungsteil bezieht. Bei der Bewertung sind gegebenenfalls erreichte Teilergebnisse der sportpraktischen Abiturprüfung angemessen zu berücksichtigen.

Nicht zu unterschätzen ist der Aufwand für die Theorieprüfung, die ja auch noch ansteht. Das alles soll euch nicht abhalten, Sport als 5. Prüfungsfach zu wählen, dies soll euch nur auf alle Eventualitäten aufmerksam machen.