Klassenelternbeirat
Die Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Klasse wählen in der Regel für zwei Jahre einen Elternteil als Klassenelternbeirat und einen als Stellvertreter. Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für die Eltern einer Klasse, er lädt mindestens einmal pro Schulhalbjahr zum gemeinsamen Elternabend in der Schule ein. Hier können alle Ereignisse aus dem Leben und der Arbeit der Klasse zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vertraulich besprochen werden. Außerdem nimmt der Klassenelternbeirat an den halbjährlichen Sitzungen des Schulelternbeirats teil.
Wahl des Elternbeirats:
Die Rechtsgrundlage für die Wahl sind das Hessische Schulgesetz sowie die Elternvertretungsverordnung. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein Elternteil als Stellvertreter bzw. als Stellvertreterin.
Für die Durchführung der Wahl muss ein Wahlausschuss ernannt werden, der aus Wahlleiter oder Wahlleiterin und Schriftführer oder Schriftführerin besteht. Eltern, die Mitglied des Wahlausschusses sind, können nicht als Elternvertreter kandidieren. Die Eltern haben gemeinsam eine Stimme für ihr Kind.
Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlgängen und geheim. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl.
Zwischen Bewerberinnen und Bewerbern, die dieselbe Stimmenzahl erhalten haben, findet eine Stichwahl statt. Ergibt sich bei der Stichwahl wieder Stimmengleichheit, so entscheidet das von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter im Anschluss an die Stichwahl zu ziehende Los.
Die Wahl wird in einem Protokoll dokumentiert, Protokoll und Stimmzettel werden vom gewählten Elternbeirat aufgehoben. Die Wahlunterlagen sind nach der nächsten gültigen Wahl der gleichen Art zu vernichten.
Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassen- bzw. Jahrgangselternbeiräten (Jge.11, 12) der Schule zusammen. Er übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Zu diesen Rechten gehören:
- Zustimmungsrecht (z. B. Schulprogramm, Grundsätze zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Einrichtung und Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungs-angebote)
- Anhörungsrecht (z. B. Schüleraustausch, Durchführung besonderer Schulveranstaltungen, Grundsätze zur Öffnung der Schule, Schulkiosk)
- Informationsrecht zu wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens
- Initiativrecht zu allen Zustimmungs- und Anhörungsrechten
Ein ganz wichtiger Aspekt der Arbeit des Schulelternbeirats ist die aktive Mitgestaltung des Schullebens. Durch die Elternspende, die einmal pro Jahr erhoben und vom SEB verwaltet wird, konnten in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit der Schulleitung schon viele Projekte am LGG umgesetzt werden, z.B.:
- Vorträge zum Themenkreis „Medienbildung“
- Anschaffungen für den Lehr- und Schulbetrieb
- Unterstützung von Studienfahrten, Schüleraustauschen und Wettbewerben
Der Schulelternbeirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr. Dort berichtet die Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Die Elternbeiräte können so aktuelle Themen der Schule besprechen, Vorschläge einbringen und Projekte anstoßen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden aus der Mitte des Schulelternbeirats für zwei Jahre gewählt. In den Vorstand können nur die jeweils Elternbeiräte gewählt werden (nicht die Stellvertreter).
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Sie entscheidet über alle grundsätzlichen Dinge, die das Schulleben bestimmen, z. B. über Schulprogramm, Hausordnung, über Grundsätze zu Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote.
Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen aller Gruppen der Schulgemeinde zusammen. Am LGG sind Eltern und Schüler/Schülerinnen mit jeweils drei, die Lehrerschaft mit sechs Mitgliedern (plus Vorsitz) in der Schulkonferenz vertreten. Den Vorsitz übt die Schulleitung aus.
Der Schulelternbeirat wählt aus der Mitte aller Eltern, die ein minderjähriges Kind am LGG haben, Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz. Diese Eltern müssen also nicht zwangsläufig Mitglieder des Schulelternbeirats sein. Die Wahl zur Schulkonferenz findet alle zwei Jahre statt. Die Wahlausschreibung erfolgt durch die Schulleitung.
Fachkonferenzen
Die Fachkonferenzen beraten über alle ein Fach betreffenden Angelegenheiten. Hierzu gehören beispielsweise didaktische und pädagogische Fragen des Fachs, Koordination von Lernzielen oder der Einsatz von Lehr- und Lernmitteln. Jede Fachkonferenz tagt in der Regel einmal pro Schulhalbjahr; die Konferenzen finden am LGG meistens nach Beendigung des Vormittagsunterrichts statt.
Der Schulelternbeirat kann bis zu drei „Beauftragte“ benennen, die an den Konferenzen teilnehmen können. Diese Beauftragten müssen nicht Mitglieder des Elternbeirats sein, auch Eltern ohne Amt in einem sonstigen schulischen Gremium können an den Fachkonferenzen teilnehmen. Wünschenswert ist eine besondere Verbindung zu dem jeweiligen Fach – sei es aus Interesse oder aus beruflicher Qualifikation.
Zum einen begrüßt der Vorstand des Schulelternbeirats sehr, dass Schulleitung sowie Lehrerinnen und Lehrer am LGG die Teilnahme der Eltern an den Fachkonferenzen unterstützen. Zum anderen ist es richtig und gut, dass Eltern am LGG ihre Kompetenzen einbringen können und diese Möglichkeit auch seit Jahren nutzen. Denn das Miteinander von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern schafft Transparenz bis in die einzelnen Fächer hinein und fördert das gegenseitige Verständnis.
Wenn Sie Interesse haben, an den Fachkonferenzen eines oder mehrerer Fächer teilzunehmen, wenden Sie sich an den Vorstand des Schulelternbeirats unter elternbeirat@lgg-darmstadt.de
Stadtelternbeirat
Der Stadtelternbeirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Darmstädter Schulen zusammen. Sie werden alle zwei Jahre getrennt nach Schulformen gewählt. Der Stadtelternbeirat unterstützt und fördert die Arbeit der Schulelternbeiräte, er wirkt bei der Gestaltung von Maßnahmen mit, die alle oder mehrere Schulen des Schulträgers betreffen. Weitere Informationen finden Sie unter https://steb-darmstadt.de/.