Schulordnung
Die Schul- und Hausordnung wurde auf der Grundlage der im Jahr 2000 verabschiedeten Schulordnung von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Lehrerkollegiums, des Schülerrates und des Schulelternbeirats überarbeitet, im Frühjahr/Sommer 2007 diskutiert und nach leichter Veränderung durch die schulischen Gremien von der Schulkonferenz am 19. 06. 2007 verabschiedet. Sie gilt ab dem 20.08.2007 und hat folgenden Wortlaut:
Präambel
Unsere Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen miteinander arbeiten und den auch viele Menschen besuchen. In dieser Schul- und Hausordnung regeln wir unseren Umgang miteinander und mit Besuchern. Die Regeln, die wir in gemeinsamer Arbeit gefunden haben, sind geprägt von Achtsamkeit, Höflichkeit und Respekt anderen gegenüber. Dies beinhaltet, dass niemand diskriminiert, ausgegrenzt oder benachteiligt wird. Wir nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Menschen und auf die Erfordernisse unseres gemeinsamen schulischen Lebens und Arbeitens. Zum aktiven Zusammenleben in einer Schulgemeinde gehört auch, dass sich deren Mitglieder über die Interessen der anderen informieren und dass sie miteinander diskutieren.
Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerschaft hat das Recht, eine Schülervertretung (SV) zu wählen. Die Schülerinnen und Schüler können sich bei der von ihnen gewählten SV über die SV-Verordnung informieren. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, sich unmittelbar über das Schulgeschehen zu informieren und aktiv daran mitzuwirken, sei es als Einzelner, im Klassenverband oder auch mit Hilfe der Schülervertretung bzw. der Vertrauenslehrerin oder des Vertrauenslehrers. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich von jemandem in ihren oder seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, wendet sie oder er sich zunächst an die oder den Betreffenden; weitere Ansprechpartner können Klassenlehrerin oder Klassenlehrer bzw. Tutorin oder Tutor, die Schülervertretung, die Vertrauenslehrerin oder der Vertrauenslehrer, Mitglieder der Schulleitung oder des Elternbeirats sein.
Nach dem Hessischen Schulgesetz sind alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 9, und, wenn sie sich danach für den Besuch der gymnasialen Oberstufe entscheiden, bis zum Ende der Qualifikationsphase zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Erkranken noch nicht volljährige Schülerinnen oder Schüler während des Schultages, werden sie nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten ggf. nach Hause entlassen. Ein Formular zur Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten wird der Schülerin bzw. dem Schüler mitgegeben. Eine Entschuldigung für diesen Tag muss schnellstmöglich bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorgezeigt werden.
Es liegt im Interesse aller Mitglieder der Schulgemeinde, das Schulgebäude und -gelände sowie das Schuleigentum sorgsam zu behandeln und sauber zu halten. Wenn Schuleigentum mutwillig beschädigt oder zerstört wird, muss der Schaden vom Verursacher ersetzt werden.
Verhalten vor Beginn des Unterrichts
Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude und die aufgeschlossenen Klassenräume erst mit dem ersten Klingelzeichen (Vorklingeln um 7.40 Uhr). Bei kalter und schlechter Witterung im Winter wird die Cafeteria ab 7.15 Uhr geöffnet.
Es wird ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht vorausgesetzt. Viermaliges Zuspätkommen hat eine unentschuldigte Fehlstunde im Zeugnis zur Folge.
Die Schülerinnen und Schüler erwarten die Lehrkraft vor bzw. in ihrem Unterrichtsraum. Das Betreten eines Fachsaals ist nur unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers gestattet. Erscheint eine Lehrerin oder ein Lehrer nach 10 Minuten noch nicht zum Unterricht, so hat die Klasse bzw. der Kurs dies durch eine Schülerin bzw. einen Schüler dem Sekretariat oder der Schulleitung mitzuteilen.
Fahrräder dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt oder abgestellt werden. Für Letzteres ist der Fahrradkeller vorgesehen. Aufenthalte im Fahrradkeller sind nur für das Abstellen bzw. Abholen der Fahrräder gestattet.
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Aus Rücksichtnahme und um den Unterrichtsverlauf nicht zu beeinträchtigen, sollen die Mitglieder der Schulgemeinde darauf achten, auf dem Schulgelände keinen unnötigen Lärm zu machen und nicht mit Bällen (ausgenommen Softbälle) oder anderen Gegenständen, insbesondere mit Schneebällen, zu werfen oder zu schießen.
Auf dem Schulgelände werden keine legalen oder illegalen Drogen konsumiert. Bei Schulveranstaltungen gelten für den Alkoholkonsum besondere Regelungen.
Die gekennzeichneten Notausgänge werden außer in Notfällen von keinem Mitglied der Schulgemeinde benutzt; ausgenommen von dieser Regel sind die in den Pausen Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer. Die Terrasse vor der Großen Aula ist für kein Mitglied der Schulgemeinde ein Aufenthaltsort; ausgenommen sind davon die in den Pausen Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer.
Pausenzeiten und Verhalten während der Pausen
Der Unterricht am Vormittag wird in drei Blöcke (Doppelstunden zu 95 Minuten) unterteilt (vgl. "Neue Unterrichtszeiten"). Innerhalb dieser Blöcke gibt es keinen Pausengong. Sofern hier Einzelstunden liegen, schließen bzw. beginnen die Lehrerinnen und Lehrer die Stunden zur entsprechenden Zeit. Innerhalb von Doppelstunden entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer, an welcher Stelle eine sinnvolle Zäsur für eine kleine Pause zum Lüften und Trinken (5 Minuten) erreicht ist.
Zwischen den Unterrichtsblöcken am Vormittag liegen zwei Pausen von jeweils 20 Minuten (9.20-9.40 Uhr und 11.15-11.35 Uhr). Während dieser Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler in den Hof, in die Pausenhalle oder, sofern sie etwas zu essen oder trinken erwerben möchten, in die Cafeteria.
Während der Pausen am Vormittag ist es Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Verstöße gegen dieses Verbot werden in der Schülerakte festgehalten und im Wiederholungsfall auf dem Zeugnis eingetragen.
Um auch für das Kollegium eine Erholungspause zu ermöglichen, ist das Lehrerzimmer für Schülerinnen und Schüler nur noch in der ersten Pause zugänglich. Verabredungen sind jedoch außerhalb des Lehrerzimmers möglich. Zur vereinfachten Kontaktaufnahme hängt ein Lehrerstundenplan aus. Die Abgabe von Schriftstücken u. ä. wird zudem durch ein außerhalb des Lehrerzimmers angebrachtes allgemeines Lehrerpostfach, welches täglich geleert wird, ermöglicht.
Die Lehreraufsicht wird in beiden großen Pausen durch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 unterstützt und verstärkt. Eine übersichtliche Aufsichtsregelung ist neben dem Vertretungsplan vorzufinden.
Wie vor der ersten Stunde (7.40 Uhr) gibt es auch am Ende der großen Pausen ein Vorklingeln (9.38 Uhr/ 11.28 Uhr). Mit diesem Vorklingeln begeben sich alle zu ihren nachfolgenden Unterrichtsräumen und bereiten sich und ihren Arbeitsplatz für einen pünktlichen Beginn der nächsten Stunde vor.
Während der Mittagspause nach der 5. bzw. 6. Stunde stehen den Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 und 6 die Räumlichkeiten der „huette“, allen anderen das „Aquarium“ zur Verfügung. Der Weg zum „Aquarium" (via Pädagog und Stadtbibliothek) gilt versicherungsrechtlich als erweitertes Schulgelände, der direkte Weg dorthin und zurück ist folglich ein versicherter Unterrichtsgang.
Die Bepflanzungen werden besonders pfleglich behandelt. Alle bemühen sich, Unfälle zu vermeiden. Alle Mitglieder der Schulgemeinde und auch unsere Gäste sind für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände abgelegtes Eigentum kein Versicherungsschutz besteht.
Verhalten nach Beendigung des Unterrichts
Die Klassen übernehmen für Ordnung und Gestaltung ihrer Klassenräume eine besondere Verantwortung. Diese zeigt sich u.a. darin, dass die Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsende ihren Klassenraum aufräumen und die Stühle hochstellen. Bei grober Verschmutzung fegen die Klassen ihren Klassenraum selbst; hierfür sind in jedem Klassenraum Besen und Kehrblech vorhanden.
Klassen und Kurse, die stundenweise in anderen Räumen zu Gast sind, verhalten sich, wie es sich für Gäste gebührt: Sie respektieren den Wandschmuck und schonen das Mobiliar. Eine von ihnen ggf. veränderte Sitzordnung machen sie am Ende der Stunde rückgängig. - Schmierereien auf Tischen und Bänken beseitigen die Verursacher, welche durch einen aktuellen Belegungsplan in den Räumen ausfindig gemacht werden können.
Zusätzliche Vereinbarungen
Das Klassenbuch wird von einer Schülerin oder einem Schüler vor Unterrichtsbeginn geholt und nach Unterrichtsende wieder ins Regal gestellt.
Fundsachen sind fremdes Eigentum und werden deshalb beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
Unfälle sind sofort zu melden. Im Sekretariat wird dann für Erste Hilfe gesorgt. Unfälle auf dem Schulweg werden schnellstmöglich gemeldet.
Probealarme dienen dazu zu lernen und zu üben, das Schulgebäude ordnungsgemäß zu verlassen.
Gegenstände, die andere gefährden oder belästigen, werden nicht mit in die Schule gebracht.
Mobiltelefone, MP3-Player und andere technische Aufnahme- und Abspielgeräte sind während der Unterrichtszeit im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche zu verwahren. Bei Zuwiderhandlung können die Geräte von den Erziehungsberechtigten frühestens am Ende des Unterrichtstages (also nach der 10. Stunde [16.30 Uhr]) im Sekretariat abgeholt werden.
Im wöchentlichen Wechsel (vgl. Halbjahresplan der Schule) sind die Klassen 5-10 für die Sauberkeit auf dem Schulhof und dem Außengelände des LGG verantwortlich. Dabei tragen wir ebenso Sorge für die Gedenkstätte am Kapellplatz in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. In enger Abstimmung mit dem Hausmeister und unter Aufsicht eines Lehrers säubern die Schülerinnen und Schüler der diensthabenden Klasse (in der Regel während einer SV-Stunde) das Schulgelände von Müll und leeren die Mülleimer in die Container. Je nach Jahreszeit umfasst der Hofdienst auch das Zusammenfegen von Laub oder das Jäten von Unkraut.
Um eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, wird auf Essen und Trinken während der Unterrichtszeit verzichtet. Die Verpflichtung zu einem höflichen und respektvollen Umgang miteinander schließt ein, dass im Unterricht weder Kaugummi gekaut wird noch Mützen oder Kappen getragen werden.
Bei offenen Unterrichtsformen gelten die in der Präambel geforderten Regeln, insbesondere die der Rücksichtnahme auf andere.
Bei wiederholten und provokativen Verstößen gegen die Regeln dieser Schulordnung werden die Erziehungsberechtigten informiert.